28.6.2005
24.6.1955
die Aufhebung der Identitätsausweisverordnung und der Ausländerausweisverordnung, die durch eine Verordnung des Innenministeriums vom 11. Juni 1955 erfolgt, wurde Donnerstag im Bundesgesetzblatt verlautbart. Die Aufhebung der genannten Verordnung tritt somit Freitag in Kraft.
Wie aus dem Innenministerium dazu ergänzend mitgeteilt wird, verlieren somit die viersprachigen Identitätsausweise ihre Gültigkeit als Personalausweis. Es besteht keine Verpflichtung mehr, dieses Dokument zu besitzen und bei sich zu führen.
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