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Gratulationsbild von Maria   Rammerstorfer
Foto: © Privat
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ARTIKEL:

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22.3.2006

Urfahrer Rundschau

Maria Rammerstorfer, 85. Geburtstag

Maria Rammerstorfer, Wieshof 11, feierte ihren 85. Geburtstag.
Gratulationsartikel: Urfahrer Rundschau, 22.3.2006

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24.3.1921

Reichspost

"Hat die Hausfrau einen Beruf?"

Ueber dieses gewiß interessante und aktuelle Thema äußert sich Dr. Marie Lüders, Mitglied des deutschen Reichstages, in der in Berlin erscheinenden Monatsschrift "Die Frau" in einem längeren Aufsatze.

Die steigenden Schwierigkeiten, die ungeheure durch keinen Achtstundentag beschränkte Arbeitslast, welche die Hausfrau in unserer Zeit zu tragen hat, sowie die große volkswirtschaftliche Bedeutung, welche der Tätigkeit der Frau als Vorsteherin des Haushaltes, Erzieherin der Kinder und Verwalterin öffentlichen Gutes zukommt, das als Wirtschaftsgeld durch ihre Hände fließt, begründen nach der Ansicht der Verfasserin den Anspruch auf eine Auffassung der hausfraulichen Tätigkeit als "Beruf" im strengsten Sinn samt allen sozialen Rechten, die aus solch einer Auffassung entspringen:

genaue Scheidung der haupt- und nebenberuflichen Hausfrauenarbeit bei verheirateten Frauen, die im Erwerbsleben tätig sind, Schaffung von Hausfrauenorganisationen und Verbänden zur Wahrung der sozialen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, fachgemäße Schulung der jungen Mädchen für den künftigen Hausfrauenberuf sind Forderungen, bei denen man Frau Dr. Lüders bis zu einem gewissen Grad beistimmen kann.

Ist doch die Hebung des Ansehens der "Nurhausfrau" sicherlich eine der wichtigsten sittlichen und sozialen Postulate unserer Zeit. Mit einer gewissen Vorsicht wird man hingegen nach unserer Meinung die Besoldungsfrage aufzufassen haben, daß nämlich die Hausfrau oder die im Hause tätige Haustochter nicht mehr wie bisher in dem gesetzlich zugesicherten, vom Gatten oder Vater zu gewährenden "standesgemäßen Unterhalt" ihr Entgelt sehen, sondern als "Hausangestellte" einen bestimmten Gehalt beanspruchen soll.

Auch eine Scheidung der Pflichten der Frau als Ehefrau und als Hausfrau, wie sie Frau Doktor Lüders vorzuschweben scheint, läßt sich wohl kaum durchführen. Denn die Stellung der Frau innerhalb der Ehe, ihre Tätigkeit als Hausfrau läßt sich doch nicht in der gleichen Weise beurteilen, wie etwa die Arbeit einer Postbeamtin oder Fabriksangestellten, ihre Bedeutung beruht nicht nur auf sozialen, sondern vor allem auf Gemüts- und Empfindungswerten, die eine Quelle von Glück nicht allein für den Mann und die Kinder, sondern auch für die liebende, sorgende, aufopfernde Frau darstellen.

Hier zu schematisieren und die Tätigkeit der Gattin, Mutter und Hausfrau unter die Normen eines Betriebsrätegesetzes stellen zu wollen, bedeutet trotz alles anzuerkennenden Strebens nach einer Verbesserung der Position der Frau denn doch eine verhängnisvolle Verkennung von Stellung und Aufgabe der Frau, die schließlich ja ihre ungünstige Wirkung auf Ehe und Gesellschaftsorganismus ausüben müßte.

W.

Historischer Zeitungsartikel: Reichspost, 24.3.1921

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