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Gratulationsbild von Maria Almesberger
Foto: © Privat
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ARTIKEL:

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28.12.2005

Rohrbacher Rundschau

Maria Almesberger, 80. Geburtstag

Maria Almesberger ist 80 Jahre alt.
Gratulationsartikel: Rohrbacher Rundschau, 28.12.2005

Historisches Logo der Zeitung »Reichspost«

31.12.1925

Reichspost

Sofortige Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten auf der Straße.

Einheitliche Geldstrafe von zwei Schilling. - Sofortige Zahlung des Strafbetrages an den Sicherheitswachmann.

Das vom Nationalrat beschlossene Verwaltungsstrafgesetz wird am 1. Jänner wirksam. Damit wird zugleich eine wesentliche Vereinfachung bei der Ahndung gewisser behördlich untersagter Ordnungswidrigkeiten eintreten.

Es handelt sich dabei um Uebertretungen, wie die Verunreinigung der Straßen durch das Ableeren von Mist, das Wegwerfen von Papier, von Obst- und Speiseresten, das Ausstauben und Klopfen von Teppichen aus den Fenstern, das Ballwerfen auf öffentlichen Verkehrswegen, Beschädigungen von Gartenanlagen, Rodeln an unerlaubten Orten, Behinderung des Verkehres durch das Tragen von umfangreichen Gegenständen auf den Gehwegen, Verstellen der Verkehrswege durch Aufpasser und Abfänger bei Verkaufsläden (Kundenfang), Behinderung des Verkehres vor den Theatern und Vergnügungsstätten durch Programmverkäufer usw.

Bis jetzt war die Amtshandlung bei solchen Uebertretungen meist sehr langwierig. Vom 1. Jänner angefangen werden die Sicherheitswachleute berechtigt sein, von den beanstandeten Personen den einheitlich mit zwei Schilling festgesetzten Strafbetrag sofort einzuheben. Ueber die Zahlung wird sofort eine Empfangsbestätigung ausgefolgt werden. Dieses abgekürzte Verfahren darf aber nur dann Platz greifen, wenn der Betreffende damit einverstanden ist.

Im entgegengesetzten Fall muß das normale Verfahren eingeleitet, also die Anzeige an die zuständige Behörde erstattet werden. Die zu diesen Amtshandlungen befugten Polizeiorgane tragen eine schriftliche Ermächtigung bei sich, die sie auf Verlangen vorzuweisen haben. Der Name des Bestraften wird aber weder auf der Empfangsbestätigung eingetragen, noch der Behörde bekanntgegeben.

Dieses abgekürzte Verfahren wird der Behörde viel Arbeit ersparen. Es ist aber auch zu hoffen, daß dadurch die oft ganz unverständliche Leichtfertigkeit, mit der Passanten alle möglichen Abfälle trotz der auf den Gaslaternen angebrachten Abfallkörbe, auf die Straße und die Gehsteige werfen, aufhört.

Daß dies im Interesse der körperlichen Sicherheit der Fußgänger, aber auch im Hinblick auf die Reinhaltung der Stadt allseits freudigst begrüßt werden wird, braucht wohl nicht besonders betont werden.

Historischer Zeitungsartikel: Reichspost, 31.12.1925

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